Entscheidung Nr. 2688 (V) vom 25.09.1986 bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 181 vom 30.09.1986


[...] Die Bundesprüfstelle für jugenddefährdende Schriften hat auf den am 08.08.1986 eingegangenen Indizierungsantrag im vereinfachten Verfahren

gemäß Paragraph 15a am 25.09.1986 [...] einstimmig entschieden: Larry Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo Tonkassette [...] wird in die

Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen. [...]

S a c h v e r h a l t

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1.

Die Verfahrensbeteiligte zu 1. [Europa Miller International] vertreibt die Tonkassette "Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" aus der Serie "Larry Brent" unter

der Bestellnummer 5164095. Der Verfahrensbeteiligte zu 2. [Douglas Welbat] hat den Text zu dem Hörspiel verfaßt.


2.

Das Hörspiel hat im wesentlichen folgenden Inhalt: Dr. Gorgo, ein exzellenter Chirurg, war schon in jungen Jahren mißgebildet. Er hatte einen

 schlechten Charakter. Deshalb mochten einige Frauen mit ihm kein Verhältnis eingehen. Diesen Frauen hat er Rache geschworen, die er an

  deren Töchtern vollstreckt. Er lockt die Kinder in sein Laboratorium, mißbraucht sie zu medizinischen Experimenten. Gehirne und Köpfe

werden verpflanzt. Alle Mädchen finden den Tod. Dem letzten Opfer gelingt es allerdings noch, Dr. Gorgo zu erwürgen. Dies läßt Larry Brent,

der das Laboratorium mittlerweile aufgespürt hat, ausdrücklich zu.


3.

Das Jugendamt der Stadt Frankfurt hat beantragt, die Hörspielkassette "Larry Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" in die Liste der

jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen. In dem Indizierungsantrag weist das Stadtjugendamt darauf hin, daß in der Tonkassette die

Töchter der von Dr. Gorgo zurückgewiesenen Frauen auf bestialische Art ermordet, bzw. zu wissenschaftlichen Experimenten mißbraucht

würden. So werde das Gehirn des einen Mädchens einem Hund transplantiert, während dem anderen Mädchen den Kopf abgeschnitten werde.

Dieser Kopf werde auf einen in Nährflüssigkeit schwimmenden krakenähnlichen Körper verpflanzt. Das Bassin mit dem Mädchenkopf sei so

  postiert, das es seinerseits zusehen könne, wie dieser Arzt ihren auf dem Operationstisch liegenden Körper mit einem Skalpell verstümmele.

  Die im Spielverlauf beschriebenen Inhalte seien so grausam, brutal und menschenverachtend geschildert, daß von einer Jugendgefährdung

ausgegangen werden müsse.


4.

Die Verfahrensbeteiligte zu 1. Hat sich gegen die Listenaufnahme im vereinfachten Verfahren gewandt. Sie führte aus, die Story der

Tonkassette sei eine moderne aufbereitete Abwandlung des altbekannten Themas von der "Neuproduktion" eines Menschen durch

"Zusammensetzen" von Körperteilen anderer bzw. der Kreuzung von Tier und Mensch. Die Behauptung des Antragstellers, die im

  Spielverlauf beschriebenen Inhalte würden so grausam, brutal und menschenverachtend geschildert, daß von einer Jugendgefährung

ausgegangen werden müsse, sei falsch. Die Ergebnisse des Handelns des Dr. Gorgo seien zwar furchtbar. Die Irrealität dessen Person und

seines Erzielen von Gruseleffekten ausgerichteten Handelns blieben aber stets erkennbar, wie die Kassette sich auch jeder Detailwiedergabe

von Brutalität und Grausamkeiten völlig enthalte. Von menschenverachtender Schilderung könne nicht gesprochen werden. Dagegen spräche

auch, daß Dr. Gorgo das Opfer seiner eigenen Hybris werde. Er gehe an sich selbst zu Grunde. Im Gegensatz zu der Behauptung der

Antragstellerin habe die Antragsgegnerin eine Fülle jugendschutzwirksamer Maßnahmen getroffen. Die Tonkassette sei in einer Auflage von

30.000 Exemplaren verkauft worden. Die Verfahrensbeteiligte zu 1. Hat beantragt, über den Indizierungsantrag in dem Prüfgremium in der

Besetzung nach Paragraph 9 Abs. 3 GjS zu entscheiden.


5.

Der Verfahrensbeteiligte zu 2. Tritt der Listenaufnahme entgegen. Er hält die Tonkassette nicht für jugendgefährdend. Er beantragt

sinngemäß, den Indizierungsantrag abzulehnen.


6.

Wegen der eiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der Tonkassette, die Gegenstand des

Verfahrens waren, Bezug genommen. Die Mitglieder des Prüfgremiums haben die Tonkassette bei normaler Laufgeschwindigkeit in voller

Länge gehört. Die Beisitzer sind mit der Entscheidung in der vorliegenden Fassung einverstanden.


7.

Die Tonkassette "Larry Brent - Die Schlangenköpfe des Dr. Gorgo" war in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen. Der

   Inhalt der Tonkassette ist offenbar (Paragraph 15a GjS) geeignet, Kinder und Jugendliche "sozialethisch zu desorientieren" wie der Begriff

"sittlich zu gefährden" in Paragraph 1 Abs. 1 Satz 1 GjS auszulegen ist. Für jeden Hörer wird klar und zweifelsfrei einsichtig, daß die

Tonkassette verrohend i. S. v. Paragraph 1 Abs. 1 Satz 2 GjS wirkt und Selbstjustiz bejaht. Die Tonkassette wirkt zweifelsfrei verrohend, weil

sie bei dem Zuhörer Aggressionen aufbaut und ihn im Zustand angespannter, latenter Aggressivität hält. Dies erreicht die Tonkassette, indem

sie den jeweiligen Zuhörer mit grausamen Gewaltakten konfrontiert. Verletzungshandlungen, die Auswirkungen von Verstümmelungen bzw.

"Operationen" sowie das Leid der Angehörigen der Opfer werden detailliert inszeniert. In der Nähe von London werden Leichen von jugen

Frauen gefunden; diese sind - so der Inhalt des Tonbandes - zerstümmelt und die Köpfe fehlen. Eine Mutter muß die Leiche ihrer Tochter

identifizieren; dieser ist ebenfalls das Haupt abgeschnitten worden. Vor Verzweiflung heult die Mutter erbärmlich. Der Täter Dr. Gorgo

"operiert" einem anderen Mädchen den Kopf ab. Als dieses aus der Operation aufwacht, sitzt deren Kopf auf einem Wesen mit acht langen

Tentakeln; sie kann dessen Gliedmaßen bewegen. Das Tentakeltier sitzt in einer braunen, ekligen Flüssigkeit. Der Körper des Mädchens

liegt währenddessen auf dem Operationstisch in der Nähe des Aquariums. Das Kind muß mit zusehen, wie von ihrem Korpus eine Hand

abgeschnitten wird. Die Mutter des verstümmelten Mädchens ist Schauspielerin im Theater. Während einer Theatervorstellung wird ihr ein

Paket mit der abgeschnittenen Hand der Tochter überreicht. Die Mutter schreit - für den Zuhörer gut wahrnehmbar - auf und läuft von der

Bühne. Einem anderen Mädchen entnimmt Dr. Gorgo in seinem Laboratorium das Gehirn. Er verpflanzt dieses in einen Collie. Freigelassen,

führt dieses Tier Larry Brent zu dem Operationsraum. Hier rennt er immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand; Blut und Eiter spritzen.

Schließlich zerplatzt der Hundekopf. Der Indizierungsantrag ist auch deshalb begründet, weil das Hörspiel Selbstjustiz bejaht. Der

Gesetzeshüter Larry Brent Brent läßt es zu, daß eines der Mädchen, deren Kopf auf ein Tentakelwesen verpflanzt wurde, den Operateur Dr.

Gorgo umbringt. Er billigt ausdrücklich dessen Ermordung. Er schreitet nicht ein und verhindert das Erwürgen, er heißt diesen weiteren Mord

ausdrücklich gut. Obwohl er als Gesetzeshüter über das Einhalten von Rechtsvorschriften, insbesondere des Strafverfahrens, einzutreten hat,

billigt er das Umbringen des Täters. Er läßt Selbstjustiz und persönliche Rache zu. Diese Art der Darstellung ist geeignet, Kinder und

Jugendliche glauben zu machen, in gewissen Situationen könne man das Recht selbst in die Hand nehmen und zu dessen sofortigem

Vollstrecker werden. Bei dem Maß der Jugendgefährdung war vom Prüfgremium zu berücksichtigen, daß sich Hörspielkassetten der

vorliegenden Art an Kinder richten. Die Zielgruppe der Tonkassette ist daher ein Publikum, bei dem in erhöhtem Maße die Gefahr einer

sozialethischen Desorientierung besteht. Daher ist auch zu erwarten, daß das sehr junge Publikum den irrealen Charakter der Story nicht

erkennen bzw. umsetzen und verarbeiten kann.


8.

Ausnahmetatbestände i. S. v. Paragraph 1 Abs. 2 GjS kamen nicht in Betracht. Dafür ist nicht vorgetragen worden. Darüber hinaus war auch

kein Anhaltepunkt erkennbar, der auf das Vorliegen eines der Ausnahmebestände schließen ließe.


9.

Ein Fall geringer Bedeutung schied wegen dem hohen Verbreitungsgrad der Tonkassetten, die bereits in einer Stückzahl von 30.000 verkauft

sind, aus.


Meine Meinung dazu:

Gröööööööööööööhl! ;-))))

Nun gut, die Argumente, die da gebracht werden, mögen teilweise stimmen, aber ist es nicht so, daß die Eltern für so etwas verantwortlich sind? Ich glaube nicht, das ich meinem Kind (wenn ich eines hätte natürlich) im Vorschul- oder Grundschulalter diese Kassetten zu hören geben würde.

Einem 'Jugendlichen' der die Reife dafür zeigt, und zwischen Realität und Fiktion unterscheiden kann, dagegen schon. Ach übrigens: Wenn Larry Brent es zugelassen hat, daß eines der Mädchen, deren Kopf auf ein Tentakelwesen verpflanzt wurde, den Operateur Dr. Gorgo umbringt, dann sollte man demnächst 'Hänsel und Grethel' indizieren, denn schließlich stößt Hänsel die Hexe in den Ofen, und Grethel lässt dies zu!!!

Alles in allem eine ziemlich zweischneidige Sache. Doch ich denke, das eine Indizierung nichts bringt, denn damit werden auch die Rechte der 'mündigen' Bürger beschnitten. Die einzige Lösung ist ein vernünftiger Umgang mit solchen Medien, und dafür sind immer noch die Eltern und wir alle verantwortlich.